KI-Angebote schicken sich an, die Welt der Texte, Bilder und Grafiken unwiderruflich zu verändern. Systeme wie ChatGPT, Dall-E oder Midjourney trainieren mit Milliarden von Inhalten im Netz, die anderen Personen oder Unternehmen gehören. Die spannende Frage bei der rechtlichen Bewertung ist, welche Auswirkungen dies auf die von der KI ausgegebenen Inhalte hat – und wer wiederum Rechte an diesen Inhalten geltend machen kann.
Der rasanten technischen Entwicklung steht ein im Kern vordigitales Urheberrecht gegenüber. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) stammt aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts und ist in den letzten Jahren immer wieder an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst worden.
Das UrhG schützt Grafiken ebenso wie Gemälde, Filme, Texte und Fotografien. Dessen Paragraf 2 bestimmt: Nur "persönliche geistige Schöpfungen" können Werke im Sinne des Urheberrechts sein und dessen Schutz genießen. Doch schon hier beginnt die Problematik, das über hundertjährige UrhG auszulegen und zu interpretieren. Denn das Gesetz schützt nur das Ergebnis einer "menschlichen Schöpfung", nicht aber das Ergebnis eines Algorithmus, der von einer Maschine ausgeführt wird.
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