Sammelklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen: Teilnahme jetzt möglich

Vodafone-Festnetzkunden, die von einer Preiserhöhung betroffen und damit unzufrieden sind, können sich nun einer Sammelklage anschließen.

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Halma-Figuren symbolisieren eine Sammelklage

(Bild: Shutterstock / Olivier Le Moal)

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Vodafone-Kunden, die mit der Preiserhöhung für ihren Internet- und Telefonanschluss im vorigen Jahr nicht einverstanden sind, können sich nun an einer Sammelklage beteiligen. Eingereicht hatte sie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im November 2023 beim OLG Hamm, nun können sich Betroffene der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister eintragen.

Anlass der Sammelklage sind seit dem Frühjahr 2023 von Vodafone verschickte Informationen an seine Kundschaft, denen zufolge die Preise für Internetanschlüsse (DSL und Kabel) zumeist um 5 Euro erhöht werden sollen. Der vzbv hält die einseitigen Preiserhöhungen für unrechtmäßig. Er will erreichen, dass Vodafone entweder Schadenersatz zahlen oder die Differenz zwischen den alten und neuen Preisen zurückerstatten muss. Die Verbraucherschützer haben auch beantragt, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlen muss.

"Wegen monatlich 5 Euro Mehrkosten scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht", meint vzbv-Vorständin Ramona Pop. Nun könnten Betroffene "unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen". Anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet beziehungsweise Telefon "aus der Wand" bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Zudem können die Verträge ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein, wie zum Beispiel Kabel-Deutschland oder Unitymedia.

Nicht Teil der Klage sind Mobilfunk-Verträge mit Vodafone. In dem angestrebten Gerichtsverfahren geht es auch nicht um die Frage, ob jene, die ihren Vertrag mit Vodafone umgehend gekündigt haben, einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie nun bei einem anderen Unternehmen einen höheren Preis bei gleicher Leistung bezahlen.

Der vzbv betont, im Erfolgsfall erhielten angemeldete Verbraucher einen Schadenersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei einer Musterfeststellungsklage erübrige sich für sie, erneut vor Gericht zu gehen, um Ansprüche geltend zu machen. Verbände können in Deutschland seit Oktober 2023 Sammelklagen in Form einer Abhilfeklage einreichen.

(anw)